Pflegegeld 2025

Pflegegeld – was ist das eigentlich?

Wenn Angehörige pflegen, gibt’s auch finanzielle Unterstützung.
Das sogenannte Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung – gesetzlich oder privat – und richtet sich an Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher. Aber: Nur wenn die Pflege zuhause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Helfer erfolgt – also unentgeltlich.

 

Was sagt das Gesetz?
Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wer sie unterstützt – und erhält dafür finanzielle Mittel, um diese Betreuung zu ermöglichen.

Frei verwendbar
Das Pflegegeld steht zunächst allein der pflegebedürftigen Person zu. Es muss nicht belegt oder abgerechnet werden. In der Realität wird es häufig weitergegeben – zum Beispiel an pflegende Angehörige, als kleines Dankeschön und zur Entlastung. Auch anfallende Ausgaben im Alltag lassen sich damit abfedern.

Wichtig zu wissen:
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. 

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird.


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